Reisebedingungen

Reisebedingungen auf internationalen Linien

  1. Mit dem Kauf der Fahrkarte erklart sich der Reisende mit den nachstehenden Regelungen und Bestimmungen der offentlichen, internationalen Personenbeforderung inkl.
  2. Die Fahrkarte ist auf den Namen des Reisenden ausgestellt und nicht ubertragbar. Die Fahrkarte ist den Chauffeuren und/oder dem Abfertigungspersonal auf deren Aufforderung vorzuzeigen. Fakrkarten ohne gultigen Abschnitt und Stempel der Transportunternehmungen bzw.Agentur, sind ungultig.
  3. Bei Stornierung der Reise durch den Passagier, hat er Anspruch auf folgende Ruckerstattungen: 10% des Ticketpreises bei Stornierung bis 48 Stunden vor dem festgelegten Reisedatum. 20% des Ticketpreises bei Stornierung uber 48 Stunden vor dem festgelegten Reisedatum. Der Passagier muss, mit gleichzeitiger Einreichung der Original-Fahrkarte, bei der Agentur, wo er das Ticket erworben hat oder bei den Transportunternehmungen einen schriftlichen Antrag auf Ruckerstattung stellen. Verlorene oder entwendete Fahrkarten konnen weder Ruckerstattet, noch durch eine neue Fahrkarte ersetzt werden.
  4. Das Reisedatum kann der Reisende bei der Vorverkaufsstelle, welche das Ticket ausgestellt hat, bis drei Tage vor der Abreise gebuhrenfrei andern. Sofern das neue Reisedatum bei der Firma CSAD Tisnov, spol. s r. o., tel. 00420 549 411 104, mindestens 3 Arbeitstage vor dem ursprunglich geplanten Reisedatum, telefonisch gemeldet wurde, kann dieses am Reisetag beim Chauffeur geandert werden. Bei abgelaufenen Fahrkarten, kann das Reisedatum nachtraglich nicht geandert werden.
  5. Alle Gepäcke sind kostenlos. Nach Voranmeldung - die Beförderung Fahrräder oder Skier in speziellem Tasche, die der Beförderer vorbereiten werden auf Anfrage. Der Preis für die Beförderung von Gepäcke ist in dem aktuellen Preisliste aufgeführt.
  6. Postsendungen durfen nicht transportiert werden.
  7. Auf Voranmeldung und ausdrucklicher Zustimmung der Transportunternehmungen kann pro Person ein lebendes Tier transportiert werden, dabei gilt der Tarif fur Kinder 0-12 Jahre.
  8. Der Reisende ist in allen befahrenen Landern fur die Einhaltung samtlicher Zoll-und/ oder anderen Vorschriften selbst verantwortlich. (Visa, Reisepass, andere Dokumente, alle Zollvorschriften, Maximalmengen fur Alkohol, Zigaretten etc.). Die Transportunternehmungen ubernehmen fur fehlende Dokumente, bzw. Vergehen gegen Zollvorschriften des Reisenden, keine Verantwortung und/ oder Haftung. Sollte der Reisende auf Grund von fehlenden Unterlagen oder anderen Vergehen gegen die Zollvorschriften, die Reise nicht antreten oder fortsetzen konnen, dann verfallt seine Fahrkarte ohne Anspruch auf Ruckerstattung.
  9. Ab dem Einsteigen und bis zum Verlassen des Reisebusses sind alle Insassen gegen Unfalle, die aus dem Betrieb des Fahrzeuges entstehen konnten, versichert. Verletzt sich der Reisende auf eigenes Verschulden, dann besteht fur die Trensportunternehmungen keine Haftpflicht.
  10. Ein allfalliger Verlust von Handgepack und/oder Gepackstucken muss vom betroffenen Passagier dem Fahrpersonal sofort nach dem Aussteigen mitgeteilt werden. Die Schadenhohe muss gleichzeitig beziffert und gemeinsam mit dem Chauffeur und/oder wenn vorhanden, mit dem Abfertigungspersonal ein schriftliches Protokoll ( Formular) uber die Inhalte und Werte des vermissten Gepackes erstellt werden.
  11. Werden im Reisegepack Gegenstande oder Wertsachen im Werte von uber CZK 3000,- oder CHF 175,- pro Stuck mitgefuhrt, dann ist der Kunde verpflichtet vor der Abreise die Chauffeure uber diesen Umstand zu informieren.

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